Das am 1. November 2022 zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit der jeweiligen Wettbewerbsbehörden tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Das Abkommen wird es der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt ermöglichen, das Wettbewerbsrecht in grenzüberschreitenden Fällen wirksam anzuwenden.
Die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Länder hat bisher hauptsächlich informell stattgefunden.
Das Abkommen schafft nun die Grundlagen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden und ebnet den Weg für eine wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.
Das Abkommen ermöglicht es beispielsweise, parallele Verfahren zu koordinieren und gemeinsame Analysen durchzuführen.
Auch die Übermittlung von amtlichen Mitteilungen und Entscheidungen wird erleichtert. Darüber hinaus können die Wettbewerbsbehörden vertrauliche Informationen austauschen, natürlich unter strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und persönlichen Daten.
Die Schweiz hat bereits 2013 ein solches Abkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen, das die Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Wettbewerbskommission und der Europäischen Kommission regelt.