Beitrag vom: 02.07.2025
Die Eidgenössische Polizei (fedpol) arbeitet in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus Bund und Kantonen an der Erstellung der ersten biometrischen Identitätskarte der Schweiz. Das neue Dokument wird mit einem Mikrochip ausgestattet sein, der biometrische Daten enthält, wie es bereits beim biometrischen Reisepass der Fall ist, und bietet so einen höheren Schutz vor Betrug und Fälschungsversuchen. Es wird erwartet, dass es voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027 in Kraft treten wird. In jedem Fall bleibt die Möglichkeit bestehen, eine nicht-biometrische Version für den internen Gebrauch in der Schweiz zu beantragen.
Die Gewährleistung sicherer und schwer fälschbarer Ausweisdokumente ist für die Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und -missbrauch unerlässlich. Genau wie Banknoten müssen auch offizielle Dokumente technologisch ständig aktualisiert werden. Die künftige biometrische Identitätskarte wird wie der bisherige biometrische Pass zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthalten, die auf einem Mikrochip gespeichert sind.
Biometrische Daten werden durch strenge Sicherheitsmassnahmen geschützt. Das Auslesen ist nur möglich, wenn die Karte physisch vorgezeigt wird, um einen unbefugten Fernzugriff zu verhindern. Zudem wird die Schweiz den Zugang zu Fingerabdrücken auf jene Länder beschränken, die Datenschutzstandards erfüllen, die denen in der Schweiz gleichwertig sind.
Im Jahr 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten eingeführt, ab 2021 nur noch biometrische Personalausweise auszustellen. Diese Frage wurde auch in den inzwischen abgeschlossenen Verhandlungen mit der Europäischen Union aufgegriffen.
Die Schweiz plant, die biometrische Identitätskarte zwischen Ende 2026 und Anfang 2027 einzuführen, spätestens innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des revidierten Abkommens über die Personenfreizügigkeit. Nicht-biometrische Karten, die vor Ablauf dieser Frist ausgestellt wurden, sind bis zu ihrem Ablauf für die Einreise in die EU gültig (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Wenn das Abkommen beispielsweise im Jahr 2027 in Kraft treten würde, wären Karten, die bis 2028 ausgestellt wurden, bis 2038 für Reisen innerhalb der EU gültig. Nicht-biometrische Karten, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, ermöglichen die Einreise in die EU-Länder nicht mehr.
Das Schweizer Identitätsdokumentengesetz garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, zu wählen, ob sie eine Identitätskarte mit oder ohne biometrischen Mikrochip beantragen möchten.
Dieses Dual-Option-System ermöglicht eine flexible Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen den beiden Arten von Ausweisen finden Sie zusammen mit einem Erklärungsvideo auf der offiziellen Website www.passaportosvizzero.ch.
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