Beitrag vom: 31.03.2025
Ab dem 1. April 2025 tritt eine Novelle des Tarifvertrags für Psychotherapie in Kraft, die die Vergütung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, also Psychologinnen und Psychologen, die ihre Facharztausbildung in Psychotherapie absolvieren, klar regelt.
Diese Psychologinnen und Psychologen üben ihre Tätigkeit unter der Aufsicht von bereits qualifizierten und approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus.
Der geltende Tarifvertrag der Invalidenversicherung sah keine Erstattung der von den Assistenzpsychotherapeuten erbrachten Leistungen vor. Mit dem neuen Reglement werden diese Leistungen jedoch explizit von der Invalidenversicherung erstattet.
Der Anhang mit diesen Aktualisierungen, der das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und den Berufsverbänden der Psychologie und Psychotherapie ist, wird ab dem 1. April 2025 angewendet.
Die Assistenzpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind Psychologinnen und Psychotherapeuten, die noch während der Facharztausbildung in Psychotherapie in Praxen oder Institutionen unter der Verantwortung von diplomierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tätig sind, die von den kantonalen Behörden zugelassen sind.
Leistungsrechnungen werden direkt von den betreuenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgestellt. Gemäss den geltenden provisorischen Regeln der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden diese Leistungen mit einem Rabatt von 10% gegenüber den Normaltarifen erstattet.
Der Einsatz von Assistenzpsychotherapeuten zur Behandlung von Versicherten mit Invalidenversicherung hat sich bewährt. Angesichts des wachsenden Bedarfs an Psychotherapie ist es für die Invalidenversicherung unerlässlich, dass genügend Fachpersonen zur Verfügung stehen.
Mit dieser Aktualisierung will das BSV dem Mangel an psychotherapeutischen Leistungen entgegenwirken. Diese Dienste sind vor allem bei der Behandlung von Kindern und jungen Erwachsenen mit Autismus-Spektrum-Störungen sowie bei anderen psychischen Problemen unerlässlich.
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